Ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche, deren Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können, bekommen eine Vormundin oder einen Vormund. Dies kann z.B. nach einem Sorgerechtsentzug der Fall sein, wenn ein junger Mensch alleine nach Deutschland geflüchtet ist oder wenn die Eltern verstorben sind. Eine ehrenamtliche Vormundschaft wird durch bürgerschaftlich engagierte Hamburger*innen, Verwandte oder Bezugspersonen des Kindes ausgeführt.
Der Kinderschutzbund Hamburg übernimmt die Akquise, Eignungseinschätzung, Qualifizierung, Vermittlung und Beratung ehrenamtlicher Vormund*innen. Unser Ziel: Ehrenamtliche Vormundschaften mit Qualität und das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.
Die ehrenamtlichen Vormünder*innen engagieren sich aus Überzeugung, das heißt, nicht aus beruflichen Gründen, und ohne dass sie dafür ein Gehalt bekommen. Der Kontakt bleibt oft auch nach Eintritt der Volljährigkeit weiter bestehen.
Du suchst so jemanden? Melde dich, wir freuen uns über deinen Anruf!
Für Fachkräfte und Ehrenamtliche Vormund*innen: www.vormundschaften-hamburg.de
Ansprechpartnerinnen:
Stefanie Dreißig Tel.-Nr.: 040 / 43 29 27 – 72
Kristina Nimz Tel.-Nr.: 040 / 43 29 27 – 73
Claudia Westhaus Tel.-Nr.: 040 – 43 29 27 – 74
E-Mail: vormundschaften@kinderschutzbund-hamburg.de
Grootsruhe 2
20537 Hamburg